Roberto Eichinger
Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte ist:
Vorsitzender des Stiftungsrates bzw. Stifter:
Friedrich Hilterhaus
Hinweise zur Stiftung und den Inhalten der Webseite:
Die Hilterhausstiftung wurde als Unterstiftung im Rahmen der nicht rechtsfähigen Stiftung „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Ansbach“. eingerichtet. Diese ist eine Treuhandstiftung in Verwaltung des Stiftungstreuhänders, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Fürth. Der Treuhänder hat an der Gestaltung der Internetseite nicht mitgewirkt und übernimmt keine Haftung für den Inhalt.
Information zur Verbraucherschlichtung (§ 36 VSBG)
Gemäß § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) erklärt der Betreiber dieser Website:
Als Stiftung sind wir weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Angaben zum Treuhänder:
DT Deutsche Stiftungstreuhand AG
Schwabacher Straße 32
90762 Fürth
Vorstände: Horst Ohlmann (Vorsitzender), Reinhold Preißler
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Jörg Steinacker
Telefon (0911) 723 017-50
Telefax (0911) 723 017-59
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.stiftungstreuhand.com
Eingetragen: Amtsgericht Fürth
HRB 8561 USt-ID: DE216827438
Allgemeiner Hinweis zur Stiftergemeinschaft:
Gemeinsam:
Die Stiftung „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Ansbach“ bündelt das Wirken vieler Stifter und Förderer in unserer Region für verschiedenste Zwecke unter einem Dach. Stifter haben die Möglichkeit, gemeinnützige Projekte aus unterschiedlichen Bereichen in der Region mit Ihrer persönlichen Namensstiftung, mit Zuwendungen zum Stiftungsvermögen oder durch Zuwendungen zur zeitnahen Zweckverwirklichung (Spenden) zu unterstützen.
Individuell:
Stifter in der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Ansbach“ bestimmen bei einer Stiftung im eigenen Namen individuell die zu fördernden steuerbegünstigten Einrichtung(en). Das Spektrum reicht von Jugendhilfeeinrichtungen und Sport über Gesundheitswesen und Schulen bis zum Naturschutz. Der Stiftungszweck kann jederzeit an geänderte Bedingungen angepasst werden. Die Errichtung einer Stiftung im eigenen Namen in der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Ansbach“ ist mit wenigen Unterschriften ganz einfach möglich.
Persönlich:
Die Stiftung in der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Ansbach“ kann den Namen der Stifter tragen oder kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Stifter können ihre Stiftung persönlich repräsentieren oder anonym für unser Gemeinwohl wirken.